Öffentlichkeitsgesetz – Der Kampf um die Einsicht

StollVerwaltung und Journalisten sind nicht immer die besten Freunde, vor allem wenn es darum geht, an Dokumente ranzukommen. Gut, gibt es seit 2006 ein Gesetz, das vielen Verwaltungen vorschreibt, Journalisten Einsicht in öffentliche Dokumente zu gewähren.  Heute gilt das Gesetz für die Bundesverwaltung, aber bereits auch schon in vielen Kantonen, in den nächsten zwei Jahren sollen noch weitere Kantone dazu kommen. In seinem Referat gab Martin Stoll vom Recherchedesk der SonntagsZeitung einen umfassenden Überblick über den Stand der Dinge. „Seit der Einführung des Gesetzes ist ein Prozess ins Rollen gekommen. Es brechen Konflikte auf, es entsteht Klärung und damit Geschichten“, sagt Stoll. In seinem Workshop verwies er immer wieder auf die Webseite des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, dort sind alle Informationen, Unterlagen, weiterführenden Dokumente sowie Vorlagen für Anfragen an Behörden abgelegt.

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